Es handelt sich um eine
Privatpraxis, d.h. alle Patienten sind willkommen und
bekommen eine Privatrechnung nach GOÄ (Gebührenordnung für
Ärzte).
- Private
Krankenvollversicherungen, Beihilfestellen und
Berufsgenossenschaften erstatten sie grundsätzlich
vollständig, ggf. abzgl. Selbstbeteiligung. Nur selten gibt es
Meinungsverschiedenheiten über einzelne Gebührenziffern.
- Private
Krankenzusatzversicherungen erstatten sie je nach
Versicherungsumfang, d.h. wenn ambulante ärztliche Behandlung
nach GOÄ versichert ist. Das Behandlungsverfahren spielt dabei
nur eine Rolle, wenn das ausdrücklich im Vertrag steht.
- Gesetzliche
Krankenkassen dürfen im Einzelfall Privatrechnungen ganz oder
teilweise erstatten. Sie erwarten oft, dass die Zusage vor
Behandlungsbeginn eingeholt wird. Vorausgesetzt ist dafür die
gleiche Qualifikation wie bei einem Kassenarzt, was durch den
Facharztstatus gegeben ist.
- U.U. können Sie die
Rechnung als „besondere Belastung“ von der Steuer absetzen.
Der Grund, warum ich
eine Privatpraxis führe, ist, dass gerade bei den Patienten,
für die ich mich vorrangig verantwortlich fühle, eine
gründliche Besinnung und Besprechung des gesamten Befindens in
allen Einzelheiten erforderlich ist, ohne zeitliche,
bürokratische oder finanzielle Beschränkungen. Letztlich sinkt
der Aufwand an Arztbesuchen, Medikamenten, Kosten usw. nur
dann, wenn es zu einer nachhaltigen Besserung oder gar Heilung
kommt. Das erfordert nach meiner Überzeugung und Erfahrung
einen besonnenen Rahmen ohne Hektik, wie er leider nur in
einer Privatpraxis möglich ist.
Etwa 3/4 meiner Patienten
sind gesetzlich versichert und somit zunächst mal Selbstzahler;
1/4 sind privat versichert mit oder ohne Beihilfe.
Kostenrahmen:
Für die Erstanamnese mit
Untersuchung (Ziffern 30+8, s.u.) ist eine Stunde angesetzt.
Meist ist jedoch ein gründlicheres Aufrollen eines komplexen
Krankheitsbildes in mind. 2 Std. erforderlich (Ziffern z.B.
30+29+800, ggf. 801+15 für etwa 320,- €).
Folgekonsultationen
bewegen sich je nach Umfang etwa zwischen 10,- und 108,- €.
Weitere Leistungen und Zuschläge können ggf. dazukommen.
Normalerweise, wenn es
um nur eine chronische Krankheit ohne Krisen geht, sind die
Folgekonsultationen zunächst etwa monatlich erforderlich und
werden dann allmählich immer seltener und kürzer, nachhaltige
Besserung vorausgesetzt.
Hier die wichtigsten
Ziffern der GOÄ bei regulärem Aufwand:
1 Beratung (auch telefonisch) bis 10
Minuten 10,72
3 Beratung (auch telefonisch) ab 10
Minuten 20,11 bis 30,59
31 Homöopathische Folgeanamnese ab 30
Minuten 60,32 bis 91,81
30 Homöopathische Anamnese ab 60 Minuten
120,65 bis 183,61, bei Kindern unter 60 Minuten 60,33 bis 91,81
5 Untersuchung - symptomatisch 10,71
7 Untersuchung - 1 Organsystem 21,42
bis 32,66
8 Ganzkörperuntersuchung 34,84 bis
53.03
29 Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von
Krankheiten bei einem Erwachsenen - einschließlich Untersuchung
zur Erhebung des vollständigen Status (Ganzkörperstatus),
Erörterung des individuellen Risikoprofils und
verhaltensmedizinischer orientierter Beratung 59,- bis 89,78
800 Neurologische Untersuchung 26,15 bis 39,80
801 Psychiatrische Untersuchung - gegebenenfalls unter
Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson - 33,51 bis 51,-
15 Einleitung und Koordination flankierender
therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der
kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines chronisch
Kranken 40,23 bis 61,22
50 Hausbesuch mit kurzer Beratung und
Untersuchung 42,90 bis 65,28 + Fahrt, ggf. Zuschläge
Die geplante neue GOÄ bewertet diese Leistungen höher mit weniger
Ermessensspielraum. Der eigentliche Kostentreiber Apparatemedizin
soll dann an die sinkenden Kosten angepasst werden, spielt aber in
meiner Praxis sowieso keine Rolle.
Zum Thema der überfällig ausstehenden GOÄ-Novelle und offiziellen
Empfehlung von höheren Steigerungssätzen: https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Honorar/GOAE/Faltblatt_Zeitgemaesse_Behandlung_-_ueberalterte_Gebuehrenordnung_18102023.pdf
Arzneien, die ich in der Sprechstunde direkt verabreiche, werden
nicht eigens berechnet.
Bei Videosprechstunde und telefonischer Beratung fallen jedoch
die Apothekenpreise an. Oft geht es dann um akute Krankheiten, wo es
wichtig ist, das Mittel sofort geben bzw. nehmen zu können. Deshalb
und wegen der Preise ist es am besten, wenn Sie eine eigene
Hausapotheke besitzen, wo sie sofort das jeweils passende Mittel
greifbar haben. Deshalb sollte das Sortiment groß genug sein, um das
jeweilige Mittel wirklich dabei zu haben, denn homöopathische Mittel
lassen sich nicht beliebig austauschen, ebenso wie ein Schlüssel
sich nicht durch einen ähnlichen ersetzen lässt.
Ich empfehle:
https://shop.bahnhof-apotheke.de/product/hom-apo-fuer-therapeuten-natur-etui.2194.html
Kleinere Hausapotheken reichen manchmal schon vor allem zur
Eigenverordnung, stoßen aber für das entscheidende Mittel oft an
Grenzen. Die Größe der Röhrchen spielt keine Rolle, denn Ihnen wird
nie eines leer werden, wenigstens mit meinen Verordnungen nicht.
Deshalb können Sie sich eher mit Freunden und Nachbarn eine
Hausapotheke teilen.
Arzneien in Verkehr zu bringen ist ein Privileg der Apotheken. Es
gibt höchstens den Kompromiss, dass Sie Kügelchen bei mir abholen.
Einige Hinweise unseres Berufsverbandes:
Welche Besonderheiten gibt es bei der privatärztlichen Behandlung
GKV-Versicherter (Kassenpatienten als Selbstzahler in der
Privatpraxis)?
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: Oft taucht die Frage auf, ob
auch Privatärzte Kassenpatienten krankschreiben können. Fest steht,
dass eine solche ggf. formlose AU gegenüber dem Arbeitgeber gültig
ist. Da aber nach 6-wöchiger AU die GKV die Lohnfortzahlung
übernimmt, muss dann eine AU eines Kassenarztes vorliegen und zwar
ab dem ersten Tag und darf nicht rückwirkend ausgestellt sein. Trotz
einzelner Kulanzerfahrungen sind Kassenpatienten also unbedingt auf
diesen Sachverhalt hinzuweisen und ggf. zum Kassenarzt zu schicken.
Bei der Einführung der elektronischen AU-Bescheinigung (eAU) handelt
es sich um Verfahrensvorschriften, die die Vertragsärzte betreffen.
Die materiell-rechtlichen Ansprüche des Arbeitnehmers auf
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall werden dadurch nicht geändert.
D.h., dass trotz Einführung der eAU die formlose AU-Bescheinigung
durch einen Privatarzt weiterhin möglich bleibt.
Da Sie -sofern gesetzlich versichert- vom Kassenarzt eine
vollwertige AU ohne Zuzahlung bekommen können, wäre es also
unsinnig, dafür mich aufzusuchen. Sinnvoll ist das nur, wenn ich Sie
sowieso wegen dieser Krankheit behandle und die AU dazukommt.
home
Impressum