Es handelt sich um eine Privatpraxis, d.h. alle Patienten sind willkommen und bekommen eine Privatrechnung nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
- Private Krankenvollversicherungen, Beihilfestellen und Berufsgenossenschaften erstatten sie grundsätzlich vollständig, ggf. abzgl. Selbstbeteiligung. Nur selten gibt es Meinungsverschiedenheiten über einzelne Gebührenziffern.
- Private Krankenzusatzversicherungen erstatten sie je nach Versicherungsumfang, d.h. wenn ambulante ärztliche Behandlung nach GOÄ versichert ist. Das Behandlungsverfahren spielt dabei nur eine Rolle, wenn das ausdrücklich im Vertrag steht.
- Gesetzliche Krankenkassen dürfen im Einzelfall Privatrechnungen ganz oder teilweise erstatten. Sie erwarten oft, dass die Zusage vor Behandlungsbeginn eingeholt wird. Vorausgesetzt ist dafür die gleiche Qualifikation wie bei einem Kassenarzt, was durch den Facharztstatus gegeben ist.
- U.U. können Sie die Rechnung als „besondere Belastung“ von der Steuer absetzen.
Der Grund, warum ich eine Privatpraxis führe, ist, dass gerade bei den Patienten, für die ich mich vorrangig verantwortlich fühle, eine gründliche Besinnung und Besprechung des gesamten Befindens in allen Einzelheiten erforderlich ist, ohne zeitliche, bürokratische oder finanzielle Beschränkungen. Letztlich sinkt der Aufwand an Arztbesuchen, Medikamenten, Kosten usw. nur dann, wenn es zu einer nachhaltigen Besserung oder gar Heilung kommt. Das erfordert nach meiner Überzeugung und Erfahrung einen besonnenen Rahmen ohne Hektik, wie er leider nur in einer Privatpraxis möglich ist.
Etwa 3/4 meiner Patienten sind gesetzlich versichert und somit zunächst mal Selbstzahler; 1/4 sind privat versichert mit oder ohne Beihilfe.
Kostenrahmen:
Für die Erstanamnese mit Untersuchung (Ziffern 30+8, s.u.) ist eine Stunde angesetzt. Meist ist jedoch ein gründlicheres Aufrollen eines komplexen Krankheitsbildes in mind. 2 Std. erforderlich (Ziffern z.B. 30+29+800, ggf. 801+15 für etwa 300,- €).
Folgekonsultationen bewegen sich je nach Umfang etwa zwischen 10,- und 71,- €. Weitere Leistungen und Zuschläge können ggf. dazukommen.
Normalerweise, wenn es um nur eine chronische Krankheit ohne Krisen geht, sind die Folgekonsultationen zunächst etwa monatlich erforderlich und werden dann allmählich immer seltener und kürzer, nachhaltige Besserung vorausgesetzt.
Hier die wichtigsten Ziffern der GOÄ bei regulärem Aufwand:
Arzneikosten erübrigen sich meistens; schließlich geht es um ungefähr 1 Kügelchen pro Monat.
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